FAQ - Häufig gestellte Fragen
Bankverbindung
Frage: Wohin muss ich meine Miete überweisen?
Antwort: Zu jeder unserer Wohnungen gibt es ein eigenes Mietekonto. Die Kontonummer wurde Ihnen bei Vertragsbeginn mitgeteilt. Bitte erfragen Sie die Kontonummer bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Betriebskostenabrechnung
Frage: Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?
Antwort: Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Abrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode dem Mieter vorliegen. Beispiel: Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2007: Die Abrechnungen muss Ihnen bis spätestens zum 31.12.2008 vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.
Courtage bzw. Vermittlungsgebühr
Frage: Wird bei Abschluss eines Mietvertrages eine Courtage fällig?
Antwort: Wir vermieten den Großteil unserer Wohnungen Courtagefrei. Sollte bei einem Vermietungsobjekt eine Courtage fällig werden wird dieses ausdrücklich erwähnt!
Einfamilienhäuser
Frage: Vermieten Sie auch Einfamilienhäuser?
Antwort: Leider haben wir keine Einfamilienhäuser in unserem Bestand.
Garage
Frage: Vermieten Sie auch Garagen oder Stellplätze und kann ich diese auch anmieten, wenn ich kein Wohnungsmieter bei Ihnen bin?
Antwort: Wir haben unterschiedlichste Plätze für Ihren PKW in verschiedenen Hamburger Stadtteilen: Stellplätze vor Ihrem Haus, Tiefgaragenstellplätze in einer Sammelgarage oder Einzelstellplätze in einer Garage.
Für unsere Mieter ist die Anmietung dieser PKW Stellplätze umsatzsteuerfrei. Für Nicht-Mieter verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gartenpflege
Frage: Was gehört alles zur Gartenpflege?
Antwort: Hierzu zählen im Wesentlichen das Mähen des Rasens, das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Abfuhr von Gartenabfällen, das Entfernen verblühter Blumen, die Beseitigung durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse abgängiger Sträucher und Bäume sowie die anschließende Neubepflanzung und das Nachsäen des Rasens.
Auch die Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen und Sträuchern ist in Hamburg umlegbar. Zur Gartenpflege gehört auch die Pflege der Spielplätze, Höfe, Zugänge und Zufahrten.
Geschäftsstelle
Frage: Wo finde ich Ihre Geschäftsstelle und wann kann ich Sie dort erreichen?
Antwort: siehe Kontakt.
Unsere Geschäftszeiten sind Montags bis Donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 17.00 Uhr und Freitags von 8.00 – 13.00 Uhr.
Gewerbeimmobilien
Frage: Vermieten Sie auch Gewerbeimmobilien?
Antwort: Ja wir vermieten auch Gewerbeimmobilien. Unser Angebot finden Sie hier.
Grillen
Frage: Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Antwort: Prinzipiell ist es erlaubt im Sommer im garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon zu grillen. Es versteht sich aber von selbst, dass jeder dabei auf den anderen Rücksicht nehmen muss. Gerichte heben hervor, dass Grillen nur insoweit zulässig ist, „solange dadurch nicht andere Mieter des Hauses unzumutbar beeinträchtigt werden.“
Hausordnung
Frage: Gibt es eine Hausordnung?
Antwort: Ja, Sie finden die Hausordnung in der Regel auf der letzten Seite Ihres Mietvertrages.
Hauswart
Frage: Wann ist der Hausmeister mein richtiger Ansprechpartner?
Antwort: Die Hausmeister sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um die Pflege der Wohnanlage geht. Sie sind für die Kontrolle und Funktion der haustechnischen Einrichtungen und die Sauberkeit in der Anlage zuständig. Unsere Hausmeister nehmen Schäden in Ihrer Wohnung auf und leiten diese an die technische Abteilung in unserem Büro weiter. Unsere Hausmeister sind des Weiteren für Wohnungsbesichtigungen, Abnahmen und Übergaben zuständig.
Heizen und Lüften
Frage: Wie heize und lüfte ich richtig?
Antwort: Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders rasch ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich "stoßlüften", das ist völlig ausreichend. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekippten Fenster. Vermeiden Sie längeres Ankippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mitgeheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder - langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge.
Internetangebote
Frage: Wie oft werden Ihre Internetangebote aktualisiert.
Antwort: Auf unserer Internetseite finden Sie immer unsere aktuellen Immobilienangebote. Sobald die Angebote vermietet sind, werden Sie auf der Internetseite gelöscht.
Kabelfernsehen
Frage: Verfügen alle Ihre Wohnungen über Kabelfernsehen.
Antwort: Der Großteil unserer Wohnungen wird durch unseren starken Partner - Martens Antennen- und Kabelanlagen GmbH - mit Kabelfernsehen versorgt. Damit erhalten unsere Mieter eine Vielzahl an Programmen und können auf Wunsch auch ausländische Programmpakete zubuchen. Des weiteren besteht die Möglichkeit auch günstige Telefon- und Datentarife bei der Fa. Martens zu erwerben.
Kaution
Frage: Wird bei Mietvertragsabschluß eine Kaution fällig?
Antwort: Ja, bei Anmietung müssen 3 Netto-Monatsmieten Kaution hinterlegt werden.
Kündigung
Frage: Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?
Antwort: Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der Kündigung bei Ihrem Sachbearbeiter.
Notdienst
Frage: Wen rufe ich an, wenn ich einen Notfall (Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, o.ä.) melden möchte?
Antwort: Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Meldung am nächsten Tag - während der Sprechzeiten - ausreichend. Während unserer Arbeitszeiten rufen Sie bei uns direkt im Büro an. Außerhalb unserer Arbeitszeiten sind unsere Handwerksfirmen für Sie da. Eine entsprechende Liste finden Sie hier oder auch in Ihrem Treppenhaus.
PKW-Stellplätze
Siehe GARAGE
Rauchwarnmelder
Frage: Werden Rauchwarnmelder in die Wohnungen eingebaut?
Antwort: Gemäß den gesetzlichen Vorschriften werden alle unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Deshalb werden zusätzlich zur gesetzlichen Vorgabe alle Räume Ihrer Wohnung außer Küche und Bad mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet.
Ruhezeiten
Frage: Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?
Antwort: Die Ruhezeiten stehenHausordnung. Diese finden Sie auf der letzten Seite Ihres Mietvertrages.
Es gelten folgende Ruhezeiten:
1. Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr einzuhalten. Insbesondere ist das Musizieren in dieser Zeit zu unterlassen. Fernseh-, Radio- und Tonbandgeräte sowie Plattenspieler sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken, insbesondere muss bei geöffneten Fenstern gebührend Rücksicht genommen werden. Die Benutzung dieser Geräte im Freien (Balkon, Loggia, Garten, usw.) darf die Hausbewohner und Nachbarn nicht stören.
2. Durch Baden oder Duschen darf in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner nicht gestört werden.
3. Sind bei Arbeiten oder Benutzung von Haushaltsgeräten, wie z.B. Waschmaschine, Trockenschleuder usw. belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so sind diese Tätigkeiten werktags auf die Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr zu beschränken.
Störungen
Siehe Notdienst
Stromausfall
Siehe Notdienst
Treppenhausreinigung
Frage: Bin ich für die Treppenhausreinigung zuständig.
Antwort: Falls die Treppenhausreinigung nicht an eine Firma vergeben ist, sind Sie und Ihre Nachbarn für die Reinigung zuständig.
Die Reinigung soll im Wechsel mit Ihren Nachbarn einmal wöchentlich (oder bei Bedarf auch öfter) durchgeführt werden.
Wasserrohrbruch
Siehe Notdienst
Wasseruhr
Frage: Ist meine Wasseruhr in Ordnung?
Antwort: Es werden immer geeichte Wasseruhren eingebaut. Diese Uhren werden alle fünf Jahre durch neue geeichte Uhren ersetzt. Trotzdem können Uhren defekt sein und der Verbrauch dann falsch ermittelt werden. Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Wasseruhr ermittelt den Verbrauch falsch, gibt es einen einfachen Weg dieses zu prüfen. Notieren Sie den Zählerstand. Dann nehmen Sie einen 10l-Eimer, füllen diesen und prüfen anschließend Ihre Wasseruhr. Wenn der Zählerstand um etwa 0,01 m³ gestiegen ist, funktioniert Ihr Zähler einwandfrei. Dies ist nicht der Fall und die Zahl weicht erheblich von der angegeben ab? Bitte wenden Sie sich an uns.